AGB HUNDESCHULE NUSSLOCH – GASSI SERVICE
Das Geschäftsfeld des Unternehmens liegt im Ausführen und Betreuen von Hunden fremder Halter. Dies vorausgesetzt schließen die Parteien folgende Vereinbarung zur Betreuung des Hundes.
§ 1 Pflichten des Betreuers
1. Hundeschule Nußloch verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerechtzuhalten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
2. Im Krankheitsfalle des Betreuers und dem damit verbundenen Entfall der Betreuung hat er unverzüglich dem Tierhalter mitzuteilen
3. Im Falle einer Verletzung oder gravierender Gesundheitsbeeinträchtigung ist der Hund von dem Betreuer dem nächstgelegenen Tierarzt vorzustellen. Der Tierhalter willigt bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
4. Im Falle einer Schlüsselübergabe durch den Tierhalter, um die Betreuung durchzuführen, verpflichtet sich der Betreuer, überlassene Schlüssel sorgfältig zu verwahren, die Räumlichkeiten ausschließlich zur Abholung / Betreuung zu betreten. Dem Betreuer ist es untersagt, Dritten Zutritt in die Räumlichkeiten des Tierhalters zu gewähren. Die in diesem Zusammenhang zur Kenntnis des Betreuers erlangten Daten des Tierhalters unterliegen der Geheimhaltung durch den Betreuer. Geschlossene sowie verschlossene Räume der Wohnung / des Hauses werden vom Betreuer nicht betreten.
5. Die Dienstleistung beinhaltet das Ausführen von Hunden im Rahmen der mobilen Betreuung. Die Reinigung der Böden sowie des Inventars beinhaltet die Dienstleistung nicht.
6. Erkennbare Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden.
§ 2 Pflichten des Tierhalters
1. Der Tierhalter ist verpflichtet den Betreuungsvertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zum
Beispiel: Name des Tieres, Impfstatus, Rasse usw.
2. Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist.
Etwaige Erkrankungen des Hundes sind dem Betreuer unverzüglich zu melden. Bei ansteckenden
Krankheiten ist die Übergabe des Hundes an den Betreuer zur Durchführung des
Betreuungsvertrages untersagt.
Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B.
Behandlungskosten anderer Rudelhunde).
3. Der Tierbesitzer hat uns über sämtliche Besonderheiten vollständig zu
informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.).
4. Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile,
Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der Tierhalter/Eigentümer.
5. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen (Ausnahmen sind möglich). Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und uns angezeigt werden, so übernehmen wir für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung.
6. Der Hundehalter hat eine Haftpflichtversicherung für den zu betreuenden Hund abzuschließen, die auch die Fremdbetreuung durch den Betreuer einschließt.
7. Der Hundehalter versichert, dass der Hund gechipt und registriert ist.
8. Der Betreuer ist über vorhandene Videokameras vor und im Haus/Wohnung zu unterrichten.
9. Räume, die von Hunden nicht geöffnet werden sollten, müssen während der Betreuungszeit verschlossen sein.
§ 3 Haftung
1. Die Betreuer übernehmen keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere). Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während dem Gassi Service ein Restrisiko durch Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht.
2. Die Hundeschule Nußloch wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund weglaufen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenfalls auch die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für das Weglaufen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
3. Die Hundeschule Nußloch haftet nicht für Halsbänder, Leinen sowie ähnliche Ausstattung.
4. Die Hundeschule Nußloch haftet nicht für Wohnungsschlüssel.
5. Während der Betreuungs-, Gassizeit durch die Hundeschule Nußloch bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
§ 4 Vertragsdauer
Vertragsabschluss gilt ab Unterschrift des Betreuungsvertrages und Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes. Eine bindende Vertragslaufzeit entsteht nur bei Abo-Kunden.
§ 5 Kündigung
Der Vertrag (Monatsabonnement) kann ohne Angaben von Gründen mit einen Frist von 4 Wochen, von beiden Parteien, gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
§ 6 Urlaub
Die Dienstleistungen des Unternehmens sind nicht an allen Tagen verfügbar. Eine Inanspruchnahme
bedarf somit der vorherigen Absprache, ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Dienste besteht nicht.
§ 7 Abrechnung
1. Das Monatsabonnement wird durchgehend vom Hundehalter bezahlt. Dies betrifft
auch Ausfälle der Hundeschule Nußloch bei Urlaubszeiten/Krankheit.
2. Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit, Läufigkeit und Urlaub des
Kunden, an den Feiertagen in BaWü, sowie am 24.12., 25.12., 26.12., 31.12.
und 01.01..
3. Die Vergütung für die Dienstleistung ist, wenn nicht abweichend
vereinbart, in der erste Woche des Betreuungsmonats im voraus zu überweisen.
4. Im Winter machen wir unseren Job täglich vom Wetter (wie z.B. Blitzeis etc.)
abhängig, um das Leben der Hunde und unseres nicht zu gefährden. Die Besitzer
werden am Morgen informiert, wenn wir entscheiden, dass die Witterungsverhältnisse zu schlecht sind, um loszufahren.
5. Die monatlich gebuchten Betreuungszeiten können nicht auf den Nachfolgemonat übertragen
werden
6. Einzelbuchungen (ohne Abo) sind am Tag der Dienstleistung vor Ort zu bezahlen.
7. Gebuchte Einzelbetreuungen können bis spätestens 48 Stunden vor Betreuungsbeginn storniert
werden. Stornierungen die später eingehen werden in voller Höhe berechnet.
8. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehaltern/Besitzer definiert.
§ 8 Foto- und Filmaufnahmen
1. Der Tierhalter erklärt sich hiermit ausdrücklich und unwiderruflich mit der Ablichtung seines
Hundes / seiner Katze im Zuge der Betreuung durch das Unternehmen für Foto- und Filmaufnahmen
einverstanden. Der Tierhalter überträgt dem Unternehmen unwiderruflich und ausschließlich die
zeitlich und räumlich unbegrenzten Rechte an Foto- und Filmaufnahmen, die im Zuge der Betreuung
entstanden sind.
2. Mit seiner Unterschrift willigt der Tierhalter ein, dass diese Foto- oder Filmaufnahmen für
publizistische Zwecke und / oder Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Einwilligung umfasst
unwiderruflich das Recht, die Foto- und Filmaufnahmen öffentlich zur Schau zu stellen, insbesondere
an die Medien für Pressefotos herauszugeben, zum Download im Internet bereit zu stellen, als
Vorlage für Flyer, Plakate, Internetanzeigen, sonstige Werbemittel oder wirtschaftliche Zwecke zu
verwerten und zu publizieren.
3. Das Unternehmen ist berechtigt, die vorgenannten Rechte an den Foto- und Filmaufnahmen an
Dritte zu übertragen.
4. Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses ist das Unternehmen weiterhin berechtigt, die zu
Werbezwecken oder sonstigen Zwecke erstellten Prospekte, Internetauftritte, Flyer, Plakate und
ähnliches, die Foto- oder Filmaufnahmen des Hundes enthalten, uneingeschränkt zu nutzen.
5. Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Einwilligungen und Übertragungen erfolgen unentgeltlich.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so
bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche
wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen
AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
2. Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese AGB werden
ab dem 01.10.2024 wirksam.