AGB HUNDESCHULE NUSSLOCH – GASSI SERVICE


Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Nußloch für den Gassi
Service. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gassi Service der Hundeschule
Nußloch und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Angebote für den
Gassi Service der Hundeschule Nußloch nutzen. Sie sind dazu berechtigt, diese AGB im
Verlauf Ihrer Wahrnehmung der Angeboten des Gassi Service der Hundeschule Nußloch
elektronisch zu speichern und/oder sie für Ihre persönlichen Unterlagen auszudrucken.

1. Während der Betreuungs-, Gassizeit durch die Hundeschule Nußloch bleibt der
Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
und versichert, dass sein Tier, frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und
schutzgeimpft ist.

2. Hundeschule Nußloch verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht
zuhalten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu
beachten.

3. Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile,
Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der Tierhalter/Eigentümer.

4. Hält der Betreuer, während der Betreuung, eine tierärztliche Behandlung für
notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden
Kosten der Behandlung zu übernehmen.

5. Der Tierbesitzer hat uns über sämtliche Besonderheiten vollständig zu
informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.).

5.1. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen (Ausnahmen sind
möglich). Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt
und uns angezeigt werden, so übernehmen wir für die Folgen eines Deckungsaktes
keine Haftung.

5.2. Hundeschule Nußloch muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten,
Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch
Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B.
Behandlungskosten anderer Rudelhunde).

6. Die Hundeschule Nußloch wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren
Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer des
Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenfalls auch die Polizei und die
Tiersammelstelle des Tierheims und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für
das Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und
gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.

7. Die Betreuer übernehmen keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen,
Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch
Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere). Der
Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während dem Gassi Service ein
Restrisiko durch Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar
das Ableben des Hundes besteht.

8. Das Monatsabonnement wird durchgehend vom Hundehalter bezahlt.Dies betrifft
Ausfälle seitens der Hundeschule Nußloch durch Urlaubszeiten (6 Wochen pro
Kalenderjahr). Die Vergütung für die Dienstleistung ist, wenn nicht abweichend
vereinbart, in der erste Woche des Betreuungsmonats im voraus zu überweisen. Es
erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit, Läufigkeit und Urlaub des
Kunden, an den Feiertagen in BaWü, sowie am 24.12., 25.12., 26.12., 31.12.
und 01.01. Ausfalltage durch Krankheit seitens der Hundeschule Nußloch durch
Defekte am Auto an denen keine Dienstleistung erbracht werden kann, können
durch einen neuen Termin ersetzt werden.


8.1. Einzelbuchungen (ohne Abo) sind vor Ort oder im Voraus zu bezahlen.

8.2. Absagen müssen spätestens bis 24 Stunden vor Gassibeginn erfolgen.

9. Der Vertrag (Monatsabonnement) kann ohne Angaben von Gründen mit einen
Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche
werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen
wird gemeinsam mit dem Hundehaltern/Besitzer definiert.

10. Die Hundeschule Nußloch nimmt die Daten des Hundehalter in eine Datenbank
auf. Dazu ist das Ausfüllen des „Neukundenformular“ Voraussetzung. Diese Daten
sind zur Information über den Hund notwendig und werden nur zu diesem Zweck
verwendet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Der Hundehalter
erklärt sich einverstanden, dass die im „Neukundenformular“ ermittelten
Informationen gespeichert werden. Der Hundehalter erklärt sich damit
einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen vom Hund veröffentlicht
werden können.

11. Im Winter machen wir unseren Job täglich vom Wetter (wie z.B. Blitzeis etc.)
abhängig, um das Leben der Hunde und unseres nicht zu gefährden. Die Besitzer
werden am Morgen informiert, wenn wir entscheiden, dass die
Witterungsverhältnisse zu schlecht sind, um loszufahren.

12. Die Hundeschule Nußloch haftet nicht für Halsbänder, Leinen sowie ähnliche
Ausstattung.

13. Die Hundeschule Nußloch haftet nicht für Wohnungsschlüssel.

14. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so
bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche
wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen
AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

15. Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese AGB werden
ab dem 01.01.2024 wirksam.

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